Gründung

Gegründet wurde das Ingenieurbüro 1993 durch Dipl.-Ing. FH Wolfgang Strauß. Zum öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wurde Wolfgang Strauß 1994 bestellt. Die notwendige Berufserfahrung und Zulassungsvoraussetzungen wurden durch eine sechzehnjährige Tätigkeit in der Vermessungsverwaltung Buchen und Mosbach geschaffen.

Daniel Strauß wurde im September 2017 zum öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bestellt. Die notwendige Berufserfahrung und Zulassungsvoraussetzungen wurden durch Studium der Vermessung an der Hochschule Karlsruhe, einer Ausbildung im gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes in Baden-Württemberg und eine mehrjährige Tätigkeit im Vermessungsbüro Strauß geschaffen.

Der Amtssitz von ÖbVI Strauß ist in Helmstadt-Bargen. Ein weiteres Büro für Ingenieurvermessung und Bauleitplanung besteht in Sinsheim.


Das Team

Daniel Strauß

Vermessungsingenieur B.Sc. (FH)

und Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

d.strauss@oebv-strauss.de

oebv.strauss@t-online.de

Wolfgang Strauß

Vermessungsingenieur Dipl.Ing. (FH)

und Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur a.D.

oebv.strauss@t-online.de

Michael Strauß

staatl. geprüf. Vermessungstechniker

m.strauss@oebv-strauss.de

Tatjana Sarigül

technische Mitarbeiterin

t.sariguel@oebv-strauss.de


Unsere Dienstleistungen

Katastervermessung

  • Flurstückszerlegung
  • Grenzfeststellung
  • Gebäudeaufnahmen
  • Baulandumlegung
  • Anlagenvermessung

Ingenieurvermessung

  • Entwurfsvermessungen
  • Bauvermessungen
  • Bestandsvermessungen
  • Dokumentationen

Bauleitplanung
Bestandsvermessung und Dokumentation
Geoinformation


Unsere Berufung

ÖbVI sind freiberufliche tätige Ingenieure, die nach einer Hochschulausbildung, einer staatlichen Prüfung und nach einigen Jahren praktischer Berufserfahrung zu hoheitlichen Vermessungsarbeiten nach dem Vermessungsgesetz von Baden-Württemberg bestellt werden.

Im Auftrag von Privaten, Firmen, Gemeinden und staatlichen Stellen führen sie Vermessungsarbeiten an Grundstücken und Eigentumsgrenzen durch. Die Höhe der Vergütung Ihrer Arbeit richtet sich nach der Landesgebührenordnung für öffentliche Vermessungsleistungen.

Mit der Novellierung des Vermessungsgesetzes zum 10.12.2010 wurde eine gesetzliche Aufgabenzuweisung zwischen den Unteren Vermessungsbehörden und den ÖbVI eingeführt. Ab 1. Juli 2011 sind ausschließlich die ÖbVI für die Festlegung neuer Flurstücksgrenzen von Privaten Auftraggebern zuständig, ab 01.01.2014 gilt dies auch für alle kommunalen Aufträge. Ausnahmen von dieser gesetzlichen Aufgabenzuweisung werden im Vermessungsgesetz geregelt.

Im nichtamtlichen Bereich der Führung kommunaler Sachdatenbestände ist der ÖbVI der kompetente Partner der Gemeinden als Koordinator aller grundstücksbezogenen Daten mit einem Geografischen Informationssystem (GIS). Erfassung der Basisdaten, Aufbereitung, Selektion und Fortführung von Massendaten liegen damit in der Hand des Spezialisten, der als freier Beruf seit 150 Jahren darüber Erfahrung und Know-How angesammelt hat.

Daneben ist der ÖbVI selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung tätig.


Kontakt

 Anschrift:

Amstsitz ÖbVI Daniel Strauß

Tel: 06268 / 91000 – Fax: 06268 / 91001

Asbacher Weg 10

BW – 74921 Helmstadt-Bargen

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Tel : 07261 / 976105 – Fax: 07261 / 976107

Neulandstr. 6

BW – 74889 Sinsheim

E-Mail: oebv.strauss@t-online.de

Homepage: www.oebv-strauss.de