Flurstückszerlegung – Flurstücksverschmelzung

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich nach § 8 Abs. 2 Verm.Gesetz  zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen zuständig.

Bei der Flurstückszerlegung Zerlegung1(Grundstücksteilung) wird ein bestehendes Flurstück katasterrechtlich in mehrere selbständige oder nicht selbständige Flurstücke aufgeteilt. Nichtselbständige Flurstücke (Zuflurstücke) werden mit anderen Flurstücken verschmolzen.

Die Flurstücksverschmelzung ist die katasterrechtliche Zusammenfassung von Flurstücken oder Zuflurstücken zu einem Flurstück.

Die Festlegung neuer Grenzen wird ausgelöst durch:

  • Veränderung der Grundstücksgeometrie zur Verbesserung der Nutzung bzw. Bebaubarkeit.
  • Verkleinerung oder Vergrößerung der Flurstücksflächen zum Verkauf.
  • Zerlegungen wegen Erbteilung

Durch die Gebührenordnung des Ministeriums  ländlicher Raum (MLR) ist  die Vergütung der Zerlegungsvermessung gesetzlich geregelt.

Faktoren zur Kostenberechnung der Vermessung:

  • Anzahl der beteiligten alten Flurstücke
  • Anzahl der neuen Flurstücke-, Zuflurstücke
  • Anzahl der neuen Grenzpunkte
  • Anzahl der neu abzumarkenden Grenzpunkte
  • Bodenrichtwert  (Aus der Bodenrichtwertkarte der Gemeinde – bzw. Stadtverwaltung)