Lageplan  –   Abstandsflächenplanzum Bauantrag oder Kenntnisgabeverfahren

Der Lageplan bzw. Abstandsflächenplan gehört zum Bereich der Entwurfsvermessungen für die Planung von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen.

Auf der Grundlage eines digitalen Auszuges aus dem Liegenschaftskataster werden im Lageplan nicht dargestellte Gebäude und Anlagen, die Grundstückstopographie, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie für die Planung relevante Festsetzungen aus dem Bebauungsplan eingearbeitet.

Die Planer (Entwurfsverfasser) erhalten den Lageplanvorabzug mit seinen Ergänzungen in für die weitere Datenverarbeitung geeigneter Form.

Die neuen, geplanten baulichen Anlagen werden anschließend unter Beachtung der Landesbauordnung bzw. der Verfahrensverordnung in den so genanten Sachverständigen-Lageplan übernommen.

LP1

AF1