Die Bauleitplanung  und der daraus resultierende Bebuungsplan ist das zentrale städtebauliche Gestaltungselement, das den Kommunen zur Verfügung steht. Mittels der Bauleitplanung entscheidet die Kommune, eigentlich der Stadt- bzw. Gemeinderat, über die Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde oder Stadt.

Der Bebauungsplan

Durch Erstellung eines Bebauungsplan auf der Grundlage eines Flächennutzungsplans soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Die Städte und Gemeinden besitzen die Planungshoheit. Nach §12 Baugesetzbuch kann die Gemeinde die Zulässigkeit von Vorhaben von einem Vorhaben- und Erschließungsplan abhängig machen, dessen Kosten in der Regel Vorhabenträger übernehmen muss.

Die Rechtskraft eines Bebauungsplans ist Voraussetzung für Bodenordnung und das Ersetzen des bisherigen Rechtszustandes durch den Umlegungsplan

Bebauungsplan "Ob dem hohen Graben"

Unser Büro erzeugt erfolgreich Synergien zwischen Bauleitplanung und Bodenordnung. Wir  können im Parallelverfahren den Entwurf zum Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) bearbeiten und die erforderliche Bodenordnung (Baulandumlegung) jederzeit flexibel aufeinander abstimmen.